Bundeswehr heute
Zivildienst
Der Wehrdienst ist allgemeine Pflicht – so sagt es das Grundgesetz. Den Grundwehrdienst verweigern darf nur, wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will. Kriegsdienstverweigerer werden zum Zivildienst herangezogen. Sowohl im Grundwehrdienst als auch im Zivildienst leisten junge Menschen einen wichtigen Beitrag für den Staat und die Gesellschaft.Zivildienst – eine bereichernde Erfahrung
„In der Betreuungsgruppe St. Elisabeth der Caritas leben 450 behinderte Menschen. Sie sind in betreuten Wohngruppen in sechs Wohnheimen untergebracht und arbeiten in vier Werkstätten. (...) Aus der ‚Gartengruppe’ der Werkstatt für Behinderte schaut ein (...) junger Mann herein.
Zivildienst Leistende können im Krankenhaus eingesetzt werden. (Foto: Reuters/Charisius)
Er ist 20 Jahre alt, hat nach der Realschule den Beruf des Fachinformatikers erlernt. In seiner Gruppe arbeiten ‚die Klügsten, die wir haben. Die haben vielleicht einen Herzfehler oder solche Kleinigkeiten. Aber geistig sind sie da und ziemlich neugierig.‘ Vor allem die Arbeit mit dem Laubbläser bereite ihnen Freude. Der Zivildienst Leistende gibt Acht, dass dabei alles klappt.Die jungen Männer arbeiten acht Stunden täglich in der Behindertenhilfe. Für sie ist es in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. 500 Euro im Monat sind (...) eine schöne Summe Geld und für den früheren Auszubildenden etwa so viel wie sein bisheriges Lehrgeld. Aber wer leistet Zivildienst schon wegen des Geldes? Die jungen Männer finden Erfüllung in der Arbeit, erweitern ihren Horizont. Sie sehen Behinderte nun mit anderen Augen, staunen oft über ihre Fähigkeiten.
Alle haben sich bewusst und absichtsvoll für den Zivildienst entschieden. Leute, die zur Bundeswehr gehen, müsse es auch geben, sagen sie, aber in ihrem Dienst sehen sie mehr Sinn und sprechen von einer ‚Erfahrung, die man gemacht haben muss‘. (...) Ohne die ‚Zivis’ bräche wohl ein heilloses Durcheinander aus, vermuten sie und berichten von ihrer täglichen Arbeit: Wie sie das Fachpersonal entlasten, mit einzelnen Behinderten einkaufen gehen, Rollstühle reparieren.“
(Claus Peter Müller: Leute, die zur Bundeswehr gehen, muss es auch geben. In: FAZ vom 14. Januar 2004)
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Das Grundgesetz geht davon aus, dass der Grundwehrdienst für jeden jungen Mann der Normalfall ist. Der zivile Ersatzdienst ist die verfassungsrechtliche Ausnahme. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde in das 1949 verabschiedete Grundgesetz aufgenommen (Artikel 4, Abs. 3) und besagt, dass niemand „gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ kann. Die Bundesrepublik Deutschland hat damit das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in den Grundrechtekatalog aufgenommen.Die Gewissensgründe muss jeder, der den Kriegsdienst verweigern will, schriftlich beim Bundesamt für Zivildienst (BAZ) vorlegen. Auf dieser Basis wird die Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung getroffen. Rechtlich gesehen gibt es also keine Wahlfreiheit zwischen Wehrdienst und zivilem Ersatzdienst.
Der Zivildienst dauert neun Monate. Gesellschaftlich wichtig und wertvoll sind beide Dienste. Der Zivildienst ist heute ein bedeutender Faktor im sozialen System unseres Landes. Dabei gilt der Grundsatz, dass Zivildienst Leistende im Vergleich zum Grundwehrdienst Leistenden weder besser noch schlechter gestellt sein dürfen.
Streitpunkt Wehrgerechtigkeit
Neben dem Grundrecht auf Wehrdienstverweigerung gehört die Wehrgerechtigkeit zu den Grundsätzen der deutschen Wehrpflicht. Sie besagt, dass jeder deutsche Mann ab dem 18. Lebensjahr wehrpflichtig ist und zum Wehrdienst eingezogen werden kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht Willkür oder Zufall darüber entscheidet, ob ein junger Mann den Wehrdienst ableisten muss oder nicht.Seit Gründung der Bundeswehr gibt es jedoch auch Freistellungen vom Wehrdienst. So muss man bis heute keinen Wehrdienst ableisten, wenn zwei (Halb-)Brüder bereits „gedient“ haben.
Da die Streitkräfte verkleinert und zunehmend spezialisiert werden müssen, werden immer weniger junge Männer eingezogen. In den vergangenen Jahren wurde nur noch jeder vierte junge Mann zum Wehrdienst berufen; über ein Drittel wurde ausgemustert. Die Bundeswehr zieht vorrangig diejenigen ein, die aufgrund ihrer Qualifikationen besonders benötigt werden. Umstritten ist, ob durch diese Auswahl die Wehrgerechtigkeit noch sichergestellt ist.
Alternativen zum Zivildienst
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sechs Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt, zwei Jahre Entwicklungsdienst geleistet, ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ oder ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ absolviert haben, sind nicht mehr verpflichtet, in Friedenszeiten den Zivildienst abzuleisten. Verweigerer, die (angehende) Polizeivollzugsbeamte sind, werden ebenfalls nicht zum Zivildienst herangezogen.Der übliche Ersatzdienst als Zivildienst Leistende kann auch durch einen „Anderen Dienst im Ausland“ ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass dieser Dienst das friedliche Zusammenleben der Völker fördert und die sozialpraktische Komponente im Vordergrund steht. Es gibt zurzeit etwa 100 anerkannte Träger mit rund 1.000 Plätzen, darunter die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V. oder den Internationalen Christlichen Friedensdienst Eirene.
Die Träger machen eine Mitarbeit allerdings von bestimmten Voraussetzungen abhängig, zum Beispiel von Sprachkenntnissen, Engagement im sozialen Bereich oder handwerklicher Ausbildung.
