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28.01.2005Bundeswehr heute
Bundeswehr heute
Auslandseinsätze
Seit Mitte der 1990er-Jahre sind deutsche Soldaten auch an internationalen Auslandseinsätzen beteiligt. Die Bundeswehr nimmt dabei nicht nur an zahlreichen humanitären Missionen teil, sondern unterstützt, gemeinsam mit Bündnispartnern, im Rahmen der Vereinten Nationen, der NATO oder der Europäischen Union auch bewaffnete Einsätze.
„Man muss gute Kontakte zur Bevölkerung haben“
„Es kommt darauf an, wie man auf die Menschen zugeht“, sagt Frank Stopp. Der Hauptmann war als Kompaniechef des Panzerbataillons 64 im Kosovo im Einsatz und hatte dort den Auftrag, für ein sicheres Umfeld zu sorgen. Dafür waren er und seine Soldaten viel auf Patrouillen unterwegs. „Um den Auftrag zu erfüllen, muss man gute Kontakte zur Bevölkerung haben.“ Die aufzubauen, ist nicht immer einfach, zumal auch der Sprachmittler nicht immer dabei sein kann.
Marinesoldatin im UNIFIL-Einsatz vor der libanesischen Küste „Dann kommt es besonders auf Gesten und Mimik an“, sagt Hauptmann Stopp und verweist dabei auf die besondere Rolle älterer Menschen. „Sie gelten vor allem im ländlichen Raum als die Weisen, ihnen muss man Respekt zollen.“ Mit der Faust auf der Brust und einem kurz gesenkten Kopf kann man das demonstrieren. „Diese Geste ist ein wichtiger Türöffner für jedes Gespräch“, sagt Stopp und warnt: „Man darf niemals mit der Tür ins Haus fallen.“ (Auszug aus: Susanne Lichte: Interkulturelle Kompetenz – Unterschiede akzeptieren, www.bmvg.de, 17. Oktober 2008)
Einsatzkategorien der Vereinten Nationen
Friedensschaffende Maßnahmen (peace making)
Diplomatische Maßnahmen zur friedlichen Lösung eines Konflikts. Neben Bereitstellung „Guter Dienste“, Vermittlung und Schlichtung können sie auch diplomatische Isolationsmaßnahmen und Sanktionen umfassen.
Friedenserhaltende Maßnahmen (peace keeping)
Aktivitäten zur Eindämmung, Entschärfung und/oder Beendigung von Feindseligkeiten zwischen Staaten oder in Staaten durch Intervention einer neutralen dritten Partei unter internationaler Organisation und Leitung. Militärische Streitkräfte und zivile Organisationen können die politische Streitbeilegung ergänzen und für die Wiederherstellung und Wahrung des Friedens sorgen. Friedenserhaltende Maßnahmen beinhalten die Stationierung einer Friedenstruppe im Krisengebiet. Die Zustimmung der Konfliktparteien ist erforderlich.
Friedenskonsolidierende Maßnahmen (peace building)
Maßnahmen zur Bestimmung und Förderung von Strukturen, die geeignet sind, den Frieden zu festigen und zu konsolidieren, um das Wiederaufleben eines Konflikts zu verhindern. Diese können sowohl militärisches als auch ziviles Eingreifen erfordern.
Friedenserzwingende Maßnahmen (peace enforcing)
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens in Konfliktgebieten unter Einsatz militärischer Mittel. Die Zustimmung der Konfliktparteien ist nicht erforderlich.
Eine klare Grenzziehung zwischen den einzelnen Typen von Maßnahmen ist manchmal schwierig. Um Frieden zu erhalten, muss in vielen Fällen zunächst einmal Frieden geschaffen oder „erzwungen“ werden, wie das Beispiel Afghanistan zeigt.
Parlamentsarmee
Deutsche Soldaten dürfen sich an Ausländseinsätzen beteiligen – auch an bewaffneten, wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit zustimmt (Parlamentsvorbehalt). Diese Verpflichtung und das Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 12. Juli 1994 vorgegeben. Die Verfassungsrichter bezogen sich damals auf Artikel 24 des Grundgesetzes. Darin heißt es:
„Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in der Beschränkung seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“
Mit einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit sind vor allem die Vereinten Nationen und die NATO gemeint. Als Mitglied der beiden Organisationen hat Deutschland Pflichten, zum Beispiel wenn eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt werden soll.
Die NATO bildet ein Sicherheitssystem, in dem die Mitglieder ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit vereinigen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist dies mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar.
Im November 2008 wurde im Bundestag die Verlängerung der Mandate für den Einsatz in Afghanistan, im Mittelmeer und am Horn von Afrika (ISAF, Operation „Active Endeavour“ und Operation „Enduring Freedom“) um ein weiteres Jahr beschlossen.
Kampf gegen den Terrorismus
Am 12. September 2001, einen Tag nach den Terroranschlägen in New York und Washington, verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diese Anschläge als bewaffneten Angriff auf die Vereinigten Staaten sowie als Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit.
Der NATO-Rat löste zum ersten und bisher einzigen Mal den so genannten Bündnisfall aus. Der Bündnisfall bezeichnet die Situation, bei der die von einem Staat gegenüber einem anderen Staat, einer Staatengemeinschaft oder einem Bündnis eingegangene Beistandsverpflichtung wirksam wird.
Als Mitglied der NATO hat Deutschland den Nordatlantikvertrag unterzeichnet, in dem es in Artikel 5 heißt, dass ein bewaffneter Angriff auf eines der Mitgliedsländer in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen alle Mitgliedsländer der NATO gesehen wird. In diesem Fall sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dem Bündnispartner Beistand zu leisten.
Am 7. Oktober 2001 begannen US-amerikanische und britische Streitkräfte in Afghanistan mit der Operation „Enduring Freedom“: Ziel der langfristig angelegten Operation ist es, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen und Anhänger davon abzuhalten, terroristisch aktiv zu werden.
Seit dem 13. November 2001 sind auch deutsche Streitkräfte an der internationalen Anti-Terror-Koalition beteiligt. Deutsche Marineverbände überwachen zum Beispiel den Seeraum rund um das Horn von Afrika. Ziel ist es, den Transport von Menschen und Gütern, zum Beispiel Waffen, Munition oder Drogen zu unterbinden, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus dienen können.
Links Auslandseinsätze
+++ Bundesregierung: www.bundesregierung.de / Politikthemen / Außenpolitik und EU / Sicherheitspolitik /Friedensmissionen +++ Website der NATO mit Infos zu Auslandseinsätzen (Englisch): www.nato.int +++ Website der Nichtregierungsorganisationen der Entwicklungshilfe: www.venro.de +++
Weiterdenken
Plenum: Deutschland hat eine „Parlamentsarmee“. Erläutern Sie, was darunter zu verstehen ist.
Gruppenarbeit: Recherchieren Sie in Ihrer Gruppe, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor deutsche Soldaten an Auslandseinsätzen teilnehmen dürfen. Erstellen Sie anschließend ein Schaubild, das diesen Weg grafisch nachzeichnet.
Plenum: Ordnen Sie die Operation „Enduring Freedom“ in die Kategorien der VN-Friedensmissionen ein. Auf welcher rechtlichen Grundlage nehmen deutsche Soldaten daran teil?
Lehrer-Info
Methodische und didaktische Hinweise zu diesem Kapitel finden Sie hier.