Strategien für den Frieden
Internationale Sicherheitspolitik
Konflikte mit diplomatischen Mitteln vermeiden, entschärfen und bewältigen – das sind die wichtigsten Ziele internationaler Zusammenarbeit. Wenn das nicht funktioniert, steht die internationale Gemeinschaft vor der großen Herausforderung zu entscheiden, ob es moralischer ist, in einen Konflikt einzugreifen oder nicht.Wann ist Krieg erlaubt?
„Jede militärische Intervention begegnet dem fundamentalen Einwand, dass das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates ein Kern des Völkerrechts ist. Es wird immerhin seit 350 Jahren, seit dem Frieden von Münster und Osnabrück, von den meisten Regierungen der Welt und von den allermeisten Staatsmännern und Staatsphilosophen der Welt theoretisch anerkannt, seit 1945 ist es in der Charta der UN verankert. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen das Souveränitätsprinzip durchbrochen werden muss; Hitlers Vernichtung der polnischen Juden wäre ein solcher Fall gewesen. Aber die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Wir Deutschen haben angesichts unserer Geschichte im 20. Jahrhundert gute Gründe, mit eigener Beteiligung an militärischen Interventionen zurückhaltend zu sein.“ Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler(Quelle: DIE ZEIT, Nr. 45, 30. Oktober 2008)
Keine Chance für Frieden? Wandbemalung in der palästinensischen Stadt Bethlehem (Foto: Reuters/Awad)
Das Völkerrecht
Die Charta der Vereinten Nationen (United Nations – UN) aus dem Jahr 1945 (Kapitel I, Artikel 2) verbietet Gewalt. Es gelten nur zwei Ausnahmen: das Recht zur Selbstverteidigung im Fall eines bewaffneten Angriffs und der Einsatz von Waffengewalt, der vom UN-Sicherheitsrat durch eine so genannte Resolution legitimiert wird.Eine UN-Resolution kommt jedoch nur zustande, wenn die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats (USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich) zustimmen (siehe Seite 20/21).
Aber was ist mit Völkermord? Was passiert, wenn der Sicherheitsrat nicht handelt? Als 1994 in Ruanda Rebellen aus der ethnischen Bevölkerungsgruppe der Hutu während eines 100 Tage dauernden Massakers 800.000 Tutsi umbrachten, schaute die Völkergemeinschaft tatenlos zu. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats hätten damals den UN-Truppen das Mandat zum militärischen Eingreifen erteilen können. Heute ist klar: Ein solches Drama darf sich nicht wiederholen. Das Verbot des Völkermords zählt – wie auch das Gewaltverbot – zum zwingenden Völkerrecht. Die Menschen sind es wert, dass solche Gräuel mit Waffengewalt verhindert oder gestoppt werden.
Konflikte auf dem Prüfstand
Afghanistan 2001
In Afghanistan herrscht seit mehr als 20 Jahren Krieg. Das extremistische Taliban-Regime bietet Terroristen eine Heimstatt und stellt sich auch nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schützend vor Angehörige des Al-Qaida-Netzwerks. Die Vereinten Nationen verurteilen die Anschläge in einer Resolution und billigen den USA das Recht auf Selbstverteidigung zu. Die NATO (siehe Seite 18/19) löst erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall aus. Damit wird der Terrorangriff auf einen Mitgliedstaat wie ein Angriff auf alle Staaten der Allianz gewertet.Im Oktober 2001 beginnen die USA und Großbritannien ihre militärischen Operationen gegen die islamistische Terrororganisation Al-Qaida und die Taliban. Der Einsatz militärischer Mittel im Rahmen der internationalen Koalition gegen den Terrorismus beendet das Taliban-Regime in Afghanistan. Seit Dezember 2001 ist dort die International Security Assistance Force (ISAF) unter deutscher Beteiligung im Einsatz. Nach mehr als 20 Jahren Bürgerkrieg wählen die Afghanen im Oktober 2004 erstmals frei ihren Präsidenten.
Irak 2003
Im Irak verfolgt der Diktator Saddam Hussein Minderheiten und politische Gegner. 1990 überfällt er mit seinen Truppen das Nachbarland Kuwait (Zweiter Golfkrieg). Nach dem 11. September 2001 wird Saddam Hussein vorgeworfen, den weltweiten Terrorismus zu unterstützen. Außerdem wird er verdächtigt, Massenvernichtungswaffen zu besitzen. Die USA bemühen sich wiederholt um eine UN-Resolution, die einen Angriff auf den Irak legitimieren könnte. Der UN-Sicherheitsrat (siehe Seite 20/21) kann sich jedoch nicht einigen. Nach dem Ablauf eines von US-Präsident Bush gestellten Ultimatums greifen die USA und ihre Verbündeten schließlich den Irak an.Sudan 2005
Arabische Reitermilizen brennen, geduldet von der sudanesischen Regierung, ganze Landstriche in der südsudanesischen Provinz Darfur nieder. Dörfer werden zerstört, Männer werden getötet, Frauen und Kinder fliehen in den benachbarten Tschad. Eine Resolution der Vereinten Nationen soll dem Morden und Brandschatzen ein Ende setzen. Der Regierung des Sudan werden Sanktionen angedroht.„In Darfur tobt der Rassenhass zwischen Arabern und Schwarzafrikanern, ein Ressourcenkonflikt zwischen sesshaften Bauern und nomadisierenden Hirten, dazu Stammesrivalitäten und der Machtkampf zwischen Provinz und Zentrum. Ja, Elend und Verbrechen schreien zum Himmel. Aber soll man eingreifen, wenn die Kräfte nicht reichen und die Verhältnisse so unübersichtlich sind?“ (Quelle: Christoph von Marschall: „Helfe, wer kann.“ In: www.tagesspiegel.de, 29. Juli 2004)
Afghanistan-Einsatz: pro und kontra
Am 16. Oktober 2008 wurde im Bundestag über den Antrag der Bundesregierung abgestimmt, den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu verlängern und auszuweiten. 442 Abgeordnete stimmten dafür, 96 dagegen, 32 enthielten sich.Pro:
Verteidigungsminister Franz Josef Jung am 24. Oktober 2008 in Zweibrücken: „Unser Einsatz in Afghanistan ist notwendig im Interesse der Sicherheit unseres Landes, er ist verbunden mit Risiko für Leib und Leben. Die überwältigende Mehrheit unserer Abgeordneten des Deutschen Bundestages, 78 Prozent, haben erst vier Tage vor dem grausamen Attentat entschieden, dass Deutschland auch weiterhin seinen Beitrag zum Aufbau eines stabilen Afghanistans leistet.Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist geprägt von unserer Strategie der vernetzten Sicherheit. Er steht in besonderer Weise in Einklang mit dem Geist unseres Grundgesetzes. Diesen Geist beschreibt die Präambel unseres Grundgesetzes als, ich zitiere: ‚Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen‘. Mit dem Einsatz für den Frieden in der Welt engagieren wir uns gleichzeitig für elementare deutsche Interessen und unseren eigenen Schutz.“
Kontra:
Hans-Christian Ströbele und Winfried Hermann, Mitglieder des Bundestags, Bündnis 90/Die Grünen, am 16. Oktober 2008: „Ein Ende der Eskalation des Krieges ist nicht in Sicht, ganz im Gegenteil. Gerade auch als Folge der Eskalation und Kriegführung werden diejenigen, die bekämpft werden sollen, immer stärker. Die zunehmende Gewalt des Krieges ist die Hauptursache dafür, dass der Hass gegen die ausländischen Truppen wächst und sich immer mehr am Krieg gegen diese beteiligen. Politische und humanitäre Ziele werden unerreichbar.Der britische Botschafter Cowper-Coles hat leider Recht, wenn er sagt, die ausländischen Truppen in Afghanistan seien ‚Teil des Problems, nicht der Lösung’. Die Gewaltspirale kann aber durch immer mehr Soldaten/-innen und militärische Mittel nicht durchbrochen werden. Gerade asymmetrische Kriege können militärisch nicht gewonnen werden.“
