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Strategien für den Frieden

Deutsche Sicherheitspolitik

Der Bundestag regelt, wie die Bundeswehr eingesetzt werden kann. Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz haben vor allem die Aufgabe, Konflikte zwischen und innerhalb von Staaten zu beenden. Sie sollen ein sicheres Umfeld für die Menschen in der betroffenen Region schaffen und sich am Wiederaufbau beteiligen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Soldaten auch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden.

Prävention und vernetzte Sicherheit

Deutsche Sicherheitspolitik ist umfassend angelegt. Sie ist präventiv (= vorbeugend), das heißt sie setzt bei der Ursache von Konflikten an. Präventive Sicherheitspolitik umfasst auch politische und diplomatische Initiativen sowie wirtschaftliche, humanitäre und soziale Einsätze. Militärische Maßnahmen allein können keine Sicherheit und Stabilität gewährleisten.

Abstimmung im BundestagAbstimmung im Bundestag (Foto: Reuters/Bensch) Gleichzeitig müssen jedoch die politische Bereitschaft und die Fähigkeit da sein, Freiheit und Menschenrechte notfalls auch mit militärischen Mitteln zu verteidigen. Dazu braucht Deutschland Soldaten. Das deutsche Grundgesetz und das internationale Völkerrecht bilden den rechtlichen Rahmen für alle Bundeswehreinsätze. Militärische Gewalt darf jedoch immer nur „Ultima Ratio“ (= letztes Mittel) sein.

Mit dem umfassenden Ansatz der vernetzten Sicherheit wird den unterschiedlichen gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Bedingungen in Konfliktregionen Rechnung getragen. Nur im multinationalen Zusammenwirken können die unterschiedlichen Herausforderungen bewältigt werden, wie es die Situationen beispielsweise in Afghanistan oder im Kosovo bewiesen haben. Sicherheit kann weder rein national noch allein durch Streitkräfte gewährleistet werden. Erforderlich ist vielmehr ein umfassender Ansatz.

Sicherheit innerhalb und außerhalb Deutschlands

„International wie national gilt: Eine strikte Einteilung der Sicherheitsarchitektur in innere und äußere Sicherheit ist überholt, weil die neuen asymmetrischen Bedrohungen – insbesondere durch den internationalen Terrorismus – eine eindeutige Zuordnung nicht mehr erlauben.“ (Verteidigungsminister Franz Josef Jung am 7. Mai 2005)

„Die Bundesregierung hat auf einer Tagung des Kabinetts im Verteidigungsministerium das Weißbuch beschlossen und diesen neuen Sicherheitsbegriff, den Begriff der vernetzten Sicherheit, zum Kern des Weißbuchs gemacht. Ich darf sagen: Wir leben das bereits im Alltag, indem wir zum Beispiel in der Afghanistankooperation längst nicht mehr die gesamte Verantwortung beim Verteidigungsministerium belassen. Vielmehr gibt es diesbezüglich einen permanenten Diskurs zwischen Auswärtigem Amt, Verteidigungsministerium, Innenministerium und Entwicklungsministerium.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel am 4. Juni 2008)

Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr

Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten, vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat den Auftrag,
  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu sichern,
  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,
  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten und zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen,
  • multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.
Daraus leitet sich das Aufgabenspektrum der Bundeswehr ab:
  • internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus
  • Unterstützung von Bündnispartnern
  • Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung
  • Rettung und Evakuierung
  • Partnerschaft und Kooperation
  • subsidiäre Hilfeleistung (unterstützende Hilfeleistung)
(Quelle: Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, S.70-72)

Rechtliche Grundlagen

Unter welchen Voraussetzungen die Bundeswehr eingesetzt werden darf, ist im Grundgesetz festgelegt. Danach ist es Hauptaufgabe der Bundeswehr, unser Land gegen jegliche Gegner zu verteidigen, die es von außen mit Waffengewalt angreifen (Artikel 87a GG).

Für friedensschaffende und friedenserhaltende Einsätze der Bundeswehr im Ausland wird eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag vorausgesetzt. Deutschland ist in verschiedene Systeme kollektiver Sicherheit (UN, OSZE, NATO, EU) eingebunden, von denen es profitiert; daraus erwächst auch die Pflicht, friedenssichernde Maßnahmen in anderen Ländern zu unterstützen. Die Charta der Vereinten Nationen und der Nordatlantikvertrag liefern die rechtlichen Grundlagen.

Humanitäre Einsätze der Bundeswehr im Ausland, zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder in Flüchtlingslagern, basieren auf Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betroffenen Staat, der um Hilfe ersucht. Die Bundeswehr hat sich bereits an mehr als 130 Einsätzen zur Hilfeleistung in aller Welt beteiligt.

Innere Sicherheit

Auch Deutschland steht im Fadenkreuz des Terrorismus. Deshalb ist Sicherheitsvorsorge im Innern eine wichtige innenpolitische Aufgabe. Der Schutz der inneren Sicherheit des Landes ist grundsätzlich Aufgabe der Polizei der Länder und des Bundes (Bundespolizei). Laut Artikel 35, Absätze 2 und 3 des Grundgesetzes dürfen die Streitkräfte im Innern nur ausnahmsweise eingesetzt werden, zum Beispiel zur Bekämpfung von Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen wie beim Oderhochwasser 1997, den Elbeflutkatastrophen 2002 und 2006 oder dem ICE-Eisenbahnunglück in Eschede 1999.

Freiheit versus Sicherheit

Auf innenpolitischer Ebene sind wegen der erhöhten Terrorgefahr weltweit zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden.

Biometrischer Pass:

Er enthält das biometriefähige Passfoto sowie den Fingerabdruck und soll die Sicherheit des Dokuments gegen Fälschung und Missbrauch gewährleisten.

Weitergabe von Fluggastdaten:

Daten von Fluggästen, die in die USA reisen, werden nach verdächtigen Mustern überprüft, um Terroristen noch vor der Einreise zu entdecken.

Videoaufzeichnung:

Überwachungskameras werden als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme verstärkt an öffentlichen Plätzen eingesetzt.

Online-Durchsuchung:

Staatlicher Zugriff auf fremde Kommunikationsnetze, manchmal mit anschließender Überwachung, um Hinweise auf kriminelle Verbindungen oder Inhalte zu erhalten.

Vorratsdatenspeicherung:

Es wird gespeichert, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Die Daten werden ohne Verdachtsmoment für sechs Monate gespeichert.